Haushaltsrede 2025
Fangen wir mit den einfachen Dingen an:
Vor vielen Jahren wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein mehrheitlicher Beschluss gefasst mit dem Ziel zukünftig einen sogenannten Bürgerhaushalt zu erstellen. Seitdem ist dieser Beschluss, bis zum heutigen Tage, jedes Jahr missachtet worden.
Dies allein wäre schon Grund genug den Haushalt abzulehnen.
Damit aber nicht genug.
Die Einbringung des Haushalts 2025 erfolgte Ende Mai 25 – somit historisch spät und keinesfalls HGO-konform. Zu diesem Zeitpunkt lag die Jahresrechnung 2024 noch nicht vor. Diese folgte erst Ende Oktober 25 – ebenfalls nicht HGO-konform. Somit wäre selbst bei positiver Verabschiedung Ende Juni eine Befassung mit dem Haushalt seitens der Aufsichtsbehörde ausgeschlossen gewesen.
Wir befinden uns also bis heute in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung.
Zum Thema vorläufige Haushaltsführung hat unsere Fraktion im Mai dieses Jahres den Magistrat schriftlich um Beantwortung einiger Fragen gebeten. Bis heute leider Fehlanzeige.
Ich zitiere aus §99, 2.1 (Rechtlicher Rahmen) der HGO:
Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht öffentlich bekannt
gemacht, so darf eine Gebietskörperschaft nach § 99 Abs. 1 HGO lediglich die
finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die
Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere
Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen, für
die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren.
Nun wurden uns Änderungen zum o.g. Haushalts vorgelegt. Investitionen in Höhe von ca. 6 Mio Euro würden „lediglich“ verschoben bzw. abgeplant. Gleichzeitig sinkt die Kreditermächtigung jedoch nur um ca. 2,8 Mio Euro, nämlich von 8,6 auf 5,3 Mio Euro. Wir fragen uns, was soll mit der Differenz geschehen?
In einigen Budgets (z.B. Personalkosten) sind unzulässige Puffer eingestellt und auch in der Überarbeitung nicht heraus gerechnet worden. Hier soll, wie wir vermuten, das Ziel der zweiprozentigen Minderausgabe auf diesem Weg erreicht werden. Dieses Vorgehen widerspricht dem Prinzip der Haushaltwahrheit und Haushaltklarheit.
Man stelle sich diese aktuelle Lage einmal nicht um die Gebietskörperschaft, sondern um eine Kapitalgesellschaft vor, die im internationalen Wettbewerb steht.
Der Magistrat ist die Geschäftsführung, der Bürgermeister der Sprecher der Geschäftsführung.
Wir, die Stadtverordneten, sind der Aufsichtsrat.
Die finanzielle Lage der Gesellschaft ist schlecht, Preise können aufgrund des Wettbewerbs nicht erhöht werden.
Was sollte also die Geschäftsführung tun?
Mehr Personal einstellen?
Personal höher vergüten?
Mehr Geld ausgeben?
Nein! Das kann kein Aufsichtsrat verantworten. Ein Insolvenzverfahren würde bei diesem Vorgehen anstehen und wir wären mit in der Verantwortung!
Einzige Option wäre eine Konsolidierung mit Fokus auf das Kerngeschäft, in unserem Fall Pflichtaufgaben.
Wir meinen das ist der einzige Weg!
Leider sieht es im Moment nicht danach aus.
Daher bleibt für uns nur eine Option:
Wir werden den Haushalt als Ganzes ablehnen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gilt das gesprochene Wort.
Jürgen Müller, Stadtverordneter Erbach
Die Rechnung
TTIPLeaks
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