Fraktion lehnt Nachtragshaushalt 2006 ab

Was sich schon in den Ausschüssen abzeichnete ist jetzt in der der Stadtverordnetenversammlung eingetreten. Die Fraktion B‘ 90 / Grüne hat dem 2. Nachtragshaushalt die Zustimmung verweigert.

Hauptsächlich begründet sich diese Ablehnung wie folgt:

Im 2. Nachtragshaushalts finden sich im Vermögenshaushalt Mehrausgaben in Höhe von 330.000,– Euro im Bereich Elfenbeinmuseum. Es handelt sich hierbei um überplanmäßige Ausgaben. Solche Ausgaben sind gemäß § 100 HGO nur zulässig, „wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Ausgaben entscheidet der Gemeindevorstand, …. Sind die Ausgaben nach Umfang oder Bedeutung erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; ….“ Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Es handelt sich bereits nicht um unvorhersehbare Ausgaben.

Der Bürgermeister teilte bei der Einbringung des 2. Nachtragshaushaltes mit, den Magistrat nicht zeitnah über die Mehrausgaben im Bereich Elfenbeinmuseum unterrichtet zu haben. Er versprach, zu versuchen, sich zukünftig an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Damit hat der Bürgermeister eingeräumt, bewusst gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Ein Bürgermeister darf nicht einfach 330.000,– Euro ohne Beschluss des zuständigen Gremiums ausgeben. Und bei der hier in Rede stehenden Höhe der Haushaltsüberschreitung wäre die Stadtverordnetenversammlung das zuständige Gremium gewesen, es wäre also ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig gewesen. Selbst eine zeitnahe Unterrichtung des Magistrats hätte den Rechtsverstoß des Bürgermeisters nicht geheilt. Es obliegt alleine der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen ihrer Etat-Hoheit über Ausgaben in dieser Größenordnung zu entscheiden. Dieses Recht hat der Bürgermeister verletzt.

Es mag sein, dass die Damen und Herren der CDU/ÜWG nach dem Motto verfahren: Der Zweck heiligt die Mittel. Wir verfahren so nicht.

Und an diesem Punkt geht es nicht darum, für was das Geld ausgegeben wurde. Es geht alleine darum, dass das Geld an den Gremien vorbei (ohne Beschluss) ausgegeben wurde. Wie das Museum jetzt aussieht, ist nicht der Punkt.

Es ist daher von uns nicht zu erwarten, dass wir das Fehlverhalten des Bürgermeisters dadurch „absegnen“, dass wir dem vorliegenden Entwurf des 2. Nachtragshaushaltes zustimmen. Dies schon alleine deshalb nicht, da es jederzeit möglich war, die zuständigen Gremien zu beteiligen und einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.

Auch der Vorwurf, die Verwaltung mit einer Ablehnung des 2. Nachtragshaushaltes handlungsunfähig zu machen greift nicht. Das Jahr 2006 ist in zwei Wochen vorüber, die Gelder im Nachtragshaushalt sind – mit Ausnahme des neu eingestellten Wechsellagerfahrzeuges – bereits verausgabt. Das Wechselladerfahrzeug kann noch im nächsten Jahr angeschafft werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Stadt einen Betrag in Höhe von 230.000,– Euro an Gewerbesteuer zurückzuzahlen hat. Bei einer Anschaffung eines Wechselladerfahrzeuges noch in diesem Jahr könnte der Fehlbetrag aus dem Vorjahr nur in geringerer Höhe abgedeckt werden, was zur Folge hätte, dass die Stadt das Defizit aus dem Vorjahr nur noch weiter vor sich herschiebt. Auch dies halten wir für falsch.

Dem 2. Nachtragshaushalt war daher nicht zustimmen.

Verwandte Artikel