Landesentwicklungsplan (LEP) soll in kommunale Beratung GRÜNE: Transparenz in der Energiewende ist Gebot der Stunde

Landesentwicklungsplan (LEP) soll in kommunale Beratung
GRÜNE: Transparenz in der Energiewende ist Gebot der Stunde

Odenwaldkreis – Auf Unverständnis stößt beim Odenwälder Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Odenwald die Tatsache, dass im Kreistag und in den Gemeinde- und Stadtparlamenten des Odenwaldkreises die Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan (LEP) Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie – nicht beraten wurden, während aus vielen Kommunen Südhessens eine rege Beschäftigung mit dem von der Landesregierung vorgelegten Planungsdokument gemeldet werde. Gewählte Vertreter sollten mitdiskutieren können und die interessierte Öffentlichkeit müsse erfahren können, wie im Odenwaldkreis der LEP beurteilt werde. Gerade der von der Kreisspitze wiederholt bekräftigte politische Wille, den gemeinsamen Flächennutzungsplan ‚Windkraft‘ im Odenwaldkreis auch in übergeordneten Planungen zur Geltung zu bringen mache eine offensive und transparente Herangehensweise zwingend erforderlich.
Die im Odenwald wie selbstverständlich geübte Praxis des Landrats, von Verwaltungen in Kommunen und Kreis abgegebene Stellungnahmen zum LEP ohne Beratung in den dafür gewählten demokratisch legitimierten Gremien über die Bürgermeisterdienstversammlung „abzusegnen“. Die GRÜNEN sehen in dieser Vorgehensweise „ein aus dem sogenannten Odenwälder Landrecht überkommenes Relikt“ und ein „sehr bedauerliches Demokratie-Defizit“.
Für eine moderne Energiepolitik müsse Transparenz das Gebot der Stunde sein, so die GRÜNEN. Nur wenn viele Menschen vor Ort mitgenommen werden, könne die Energiewende auch zu einem Erfolg der kommunalen Demokratie werden. Der nun von der Landesregierung vorgelegte Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) widerspreche den Erfordernissen einer sachgerechten Planung in Hessen und im Odenwaldkreis. Nach Ansicht der GRÜNEN sollten auch Flächen mit einer Windgeschwindigkeit von mehr als 5,5 m/sec in 140 m Höhe vom Grund anstatt 5,75 m/sec berücksichtigt werden. Selbst das Hessische Wirtschaftsministerium gehe davon aus, dass 5,5 m/sec für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ausreichen. Bei einer gesamtgesellschaftlichen Kostenrechnung ist mittlerweile die Stromerzeugung aus Windkraft (onshore), 7,6 Ct/kWh, günstiger als die Stromerzeugung aus Atomkraft, 12,8 Ct/kWh, und Stein- oder Braunkohle mit 12,1 Ct/kWh.

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